TICKET-VERLOSUNG ANLÄSSLICH BAD HOMBURG OPEN 2024 POWERED BY SOLARWATT

Teilnahme- & Datenschutzbedingungen Gewinnspiel

1. Veranstalter

Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die satis&fy AG.

Das Gewinnspiel auf den Social-Media-Kanälen der satis&fy AG steht in keiner Verbindung zu Instagram oder Facebook und wird in keiner Weise von Instagram oder Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von dir bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram oder Facebook, sondern die satis&fy AG.

Mit deiner Teilnahme am Gewinnspiel nimmst du diese Teilnahme- und Datenschutzbedingungen an.

 

2. Teilnahme

Die Teilnahme am Gewinnspiel der satis&fy AG (nachfolgend Veranstalter genannt) ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist ein den Vorgaben im Gewinnspieltext entsprechender Kommentar unter einem zum Gewinnspiel gehörenden Social-Media-Beitrag auf dem Instagram- oder Facebook-Kanal der satis&fy AG notwendig.

Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen (Kommentare) werden nicht berücksichtigt. Der Teilnahmezeitraum des Gewinnspiels ist vom 03.06.2024 um 12.00 Uhr bis zum 06.06.2024 um 23:59 Uhr MESZ.

 

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.

Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, so bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen und Mitarbeiter des Veranstalters der Bad Homburg Open und der satis&fy AG.

Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.

Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Es ist untersagt, mehrere Konten oder Profile zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.

Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Solche Gründe liegen insbesondere vor bei:

  • Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder der Durchführung des Gewinnspiels
  • Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen
  • unlauterem Handeln oder
  • falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel.

Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.

 

4. Gewinne

Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern verlosen wir folgende Gewinne:

  • 1x 2 VIP-Tickets für die Hauptrunden-Spiele der Bad Homburg Open am 23. Juni 2024 ab 11.30 Uhr beim Tennis-Club Bad Homburg e.V., Paul-Ehrlich-Weg 5, 61348 Bad Homburg vor der Höhe

An- und Abreise, Verpflegung (soweit sie nicht im VIP-Ticket inkludiert ist) sowie Übernachtung sind nicht Teil der Gewinne.

 

 

5. Gewinnbenachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt innerhalb einer Woche nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern, welche die gestellte Aufgabe korrekt durchgeführt/gelöst haben.

Die Teilnehmer, die die Gewinner der Verlosung sind, werden zeitnah über eine Private Nachricht auf Instagram oder Facebook über den Gewinn informiert. Die Teilnehmer haben dafür Sorge zu tragen, dass die Einstellungen zum Empfang von Privatnachrichten auf ihren Social-Media-Profilen so gewählt sind, dass sie von der satis&fy AG angeschrieben werden können.

Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Teilnehmer, der gewonnen hat, oder an den gesetzlichen Vertreter des geschäftsunfähigen Teilnehmers. Ein Umtausch, eine Übertragung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.

Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Veranstalter. Mit Übergabe des Gewinns an eine Transportperson bzw. mit Versand des Gewinns per E-Mail geht die Gefahr auf den Teilnehmer über. Sollte ein Gewinn aus Gründen, die die satis&fy AG nicht zu verantworten hat, nicht zustellbar sein, verfällt der Gewinnanspruch.

Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers, der gewonnen hat. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

Jeder per Privatnachricht benachrichtigter Gewinner muss den Gewinn innerhalb von 48 Stunden nach Versand der Benachrichtigung durch die Übersendung seiner Adressdaten inklusive Übersendung seiner E-Mail-Adresse bestätigen. Meldet sich der Teilnehmer, der gewonnen hat, nicht innerhalb dieser Frist, erlischt der Gewinnanspruch. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen und den Gewinn auf einen anderen Teilnehmer zu übertragen.

Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.

Sofern Umstände eintreten, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, akzeptiert der jeweilige Teilnehmer, der gewonnen hat, einen angemessenen Ersatzgewinn. Solche nicht zu vertretenden Umstände sind insbesondere solche, die bei den Sponsoren der Gewinne liegen.

 

6. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel abzubrechen oder zu beenden, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die satis&fy AG zu.

Der Nutzer ist berechtigt, seine auf den Vertragsabschluss und Teilnahme an Gewinnspielen gerichtete Willenserklärung binnen zwei Wochen zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Sie ist ohne Angabe von Gründen schriftlich abzufassen und zu richten an:

satis&fy AG
Industriegebiet Dögelmühle
61184 Karben

Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

 

7. Datenschutz

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten (Vor- und Nachname, E-Mail- und Post-Adresse) notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person wahrheitsgemäß und richtig sind.

Der Veranstalter ist verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer. Der Veranstalter wird die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts verwenden. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.

Der Veranstalter wird die Informationen nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. eine Einwilligung des Teilnehmers vorliegt.

Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Teilnehmer, der gewonnen hat, mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts auf der Website des Veranstalters und seinen Social-Media-Plattformen freiwillig einverstanden.

Der Teilnehmer ist befugt, vom Veranstalter Auskunft über diese personenbezogenen Daten zu erhalten sowie deren Berichtigung zu verlangen, wenn die ihn betreffenden personenbezogenen Daten unrichtig sind. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat der Teilnehmer das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

Der Teilnehmer hat weiter Recht auf Auskunft über folgende Informationen:

  • Die Verarbeitungszwecke;
  • Die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
  • Falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien der Festlegung dieser Dauer;
  • Das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
  • Das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
  • Wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
  • Das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gem. Art.22 Absätze 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt. Das Recht auf Erhalt einer Kopie darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.

 

8. Anwendbares Recht

Fragen und Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Veranstalter zu richten.

Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.